Hinweisgebersystem

Die Wohlrab Unternehmensgruppe legt an all ihren Standorten größten Wert auf rechtskonformes und ethisch einwandfreies Verhalten. Wir handeln stets mit Integrität und verpflichten uns zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, internen Richtlinien (Wohlrab Code of Conduct) und ethischen Grundsätze. Hinweisgeber spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie maßgeblich zur Aufdeckung und Behebung von Missständen beitragen können.

Vor diesem Hintergrund und um unseren Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gerecht zu werden, haben wir die Rechtsanwaltskanzlei SLK mit der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle sowie der Rolle als Vertrauensanwalt beauftragt.

Informationen zur Hinweisabgabe

Wer kann Verstöße melden?

Alle Wohlrab Beschäftigten, Geschäftspartner und sonstige Dritte weltweit.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Wir bitten Sie nur ernsthafte Compliance-Verstöße zu melden. Darunter fallen jegliche Verstöße gegen § 2 HinSchG, also z.B. kriminelle Handlungen wie Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing. Auch Verstöße bei menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette können gemeldet werden. Sie können sich auch bei noch bevorstehenden Verstößen oder bei einem bloßen Verdacht auf mögliche Compliance-Verstöße an die Meldestelle wenden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen Ihnen keinerlei Nachteile.

Bitte beachten Sie, dass die Meldestelle nicht für Beschwerden allgemeiner Natur oder die Meldung von Notfällen vorgesehen ist! 

Wie werden Sie als Hinweisgeber geschützt?

Meldestellen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität von Hinweisgebern sowie der genannten Personen streng geheim zu halten. Die Weitergabe dieser Informationen an Unbefugte ist verboten. Die Kommunikation mit unserem Vertrauensanwalt (Wohlrab Deutschland) bzw. unseren Compliance-Beauftragten (Wohlrab Asien; Wohlrab Indonesien) erfolgt über gesicherte Kanäle. Über das digitale Hinweisgebersystem können Sie Hinweise auch anonym melden. Eine Rückverfolgung zu Ihrer Person ist nicht möglich.

Welche Meldestellen stehen für die Abgabe von möglichen Hinweisen zur Verfügung?

Weitere Informationen zur Hinweisabgabe finden Sie unter den jeweiligen Meldestellen.

Wohlrab Deutschland

Direkter Kontakt zu unserem Vertrauensanwalt Lars Eichert telefonisch, per Brief oder digital (Sprachen: Deutsch, Englisch):

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Wohlrab Asien

Direkter Kontakt zum Compliance-Beauftragten über unser digitales Hinweisgebersystem (Sprache: Englisch):

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Wohlrab Indonesien

Direkter Kontakt zum Compliance-Beauftragten über unser digitales Hinweisgebersystem (Sprachen: Englisch, Indonesisch):

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